Checkliste und Kriterien zur Auswahl von Lieferanten für Bäckereien
Bild: Backstubenblatt

Rohstoffe

Lieferanten für Bäckereien finden mit Checkliste, Verträgen und Bewertung

Lieferanten für Bäckereien finden: Bezugsquellen für Mehl, Butter, Hefe, Eier und Zucker, Aufnahmekriterien, Zertifikate, Preisfindung, Verträge und Bewertung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rohstofflieferanten für Bäckereien kommen aus fünf Gruppen: Großmühlen, Molkereien, Hefewerke, Eierpackstellen und Zuckerhersteller, dazu Anbieter von Backzutaten, Fonds und Basen.
  • Bekannte Namen sind Goldpfeil, Aurora und Rosenmehl bei Mehl, Ireks und CSM bei Backzutaten sowie der Mühlenkonzern Dossche Mills im EU-Binnenmarkt.
  • Aufnahmekriterien sind unter anderem IFS Food, BRCGS, FSSC 22000, HACCP, QS, KAT und ein Bio-Zertifikat nach der EU-Öko-Verordnung.
  • Viele Lieferanten nennen Mindestbestellmengen ab 25 kg netto je Position; auf Lebensmittel weisen Rechnungen 7 Prozent Umsatzsteuer aus.
  • Bewertet wird mit einer Scorecard aus Liefertreue, Reklamationsquote, Preisindex und Dokumentenqualität, ergänzt um ein Lieferantengespräch.

Bezugsquellen für Mehl, Butter, Hefe, Eier, Zucker und Fonds

Mehl ist der größte Posten im Wareneinsatz einer Bäckerei. Bezogen wird es direkt von Großmühlen, über Mühlenvertriebe oder über den Bäckereigroßhandel. Marken wie Goldpfeil, Aurora und Rosenmehl laufen über diese Wege. Auch europäische Gruppen liefern, etwa der belgische Mühlenkonzern Dossche Mills.

Wer kleinere Gebinde braucht, nutzt den Großhandel der Bäcker- und Konditorengenossenschaften. Diese BÄKO-Genossenschaften bündeln Mehl, Zucker, Fette und Backzutaten auf einer Rechnung. Der Vorteil liegt in kürzeren Lieferrhythmen und kleineren Einheiten. Der Preis liegt dafür über dem direkten Mühlenpreis.

Butter und Milchfett kommen von Molkereien und Milchverwertern. Geliefert werden Butterblöcke, Butterschmalz und Sahne in Gebinden für den Wochenbedarf. Molkereien passen ihre Preise häufig wöchentlich an, weil Butter an Warenterminbörsen gehandelt wird. Über den Großhandel sind zusätzlich Mischfette und pflanzliche Alternativen erhältlich.

Hefe liefern spezialisierte Hefewerke und Backzutatenhersteller. Frischhefe kommt als Blockware in der Kühlkette, Trockenhefe im Sack. Backzutaten und Malze von Ireks umfassen daneben Sauerteige, Enzyme und Backmittel, die Trieb, Krumenbild und Haltbarkeit steuern. Für Betriebe mit eigener Sauerteigführung ist Hefe nur ein Teil des Portfolios.

Eier beziehen Bäckereien über Eierpackstellen und Großhändler. Entscheidend sind Haltungsform, Kennzeichnung auf der Schale und Chargenrückverfolgbarkeit. Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen, kurz KAT, zertifiziert Betriebe mit Eiern aus Boden-, Freiland- und Biohaltung. Für Flüssigei, Eigelb und Eiklar gelten zusätzliche Anforderungen an Kühlung und Haltbarkeit.

Zucker liefern die deutschen Hersteller Nordzucker, Südzucker und Pfeifer & Langen sowie europäische Anbieter. Üblich sind 25-kg-Säcke für Kristallzucker und größere Einheiten für Puderzucker oder Glasuren. Salz, Triebmittel und Trockenfrüchte laufen häufig in derselben Bestellung mit.

Fonds und Basen für herzhafte Backwaren stammen von Lebensmittelherstellern wie Unilever Food Solutions oder Nestlé Professional. Gewürz- und Zutatenhändler ergänzen das Sortiment. Diese Warengruppe wächst mit dem Snackgeschäft in Filialen, Tankstellen und Kiosken. Sie wird meist über den Großhandel mitbestellt.

Konditoreien brauchen zusätzlich Kuvertüre, Marzipan, Nusskerne, Trockenfrüchte und Gelatine. Diese Ware kommt von Schokoladen- und Zutatenherstellern oder über den Großhandel. Bei Nüssen und Trockenfrüchten sind Rückstandsanalysen und Herkunftsnachweise ein Aufnahmekriterium. Preise für Kakaoware hängen stark vom Weltmarkt ab.

Fette und Margarine für Blätterteig, Plunder und Frittierware liefern Ölmühlen und Fetthersteller. Bezogen werden sie meist über den Großhandel, weil dort Zuschnitte und Kleinmengen verfügbar sind. Für Frittierfett zählen Rauchpunkt und Haltbarkeit zu den technischen Kriterien.

Anbieter, Warengruppen und Bezugswege im Überblick

Die Übersicht ordnet die wichtigsten Warengruppen den üblichen Bezugswegen zu. Die Mengenangaben sind marktübliche Untergrenzen, keine Zusage einzelner Häuser.

Anbieter oder Marke Warengruppe Bezugsweg Typische Mindestmenge
Goldpfeil, Aurora, Rosenmehl Weizen- und Roggenmehl Mühlenvertrieb, Bäckereigroßhandel 25 kg netto je Sack
Dossche Mills Mühlenware im EU-Handel Mühlenvertrieb, Palettenware Palette
Ireks Backzutaten, Malze, Sauerteige Direktvertrieb, Großhandel 10 bis 25 kg je Gebinde
CSM Füllungen, Glasuren, Dekore Großhandel, Direktvertrieb 10 bis 25 kg je Gebinde
Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen Zucker Direktvertrieb, Großhandel 25 kg netto je Sack
Unilever Food Solutions, Nestlé Professional Fonds und Basen Großhandel 5 bis 25 kg je Gebinde

Wege zu neuen Lieferanten

Ein Lieferantenwechsel beginnt selten im Internet, sondern in der Region und im Verband. Fünf Wege haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Mühlen und Molkereien im Umkreis von 150 Kilometern anfragen und Frachtkosten vergleichen.
  2. Genossenschaften und Bäckergroßhandel um Preislisten für die eigenen Warengruppen bitten.
  3. Fachmessen und Innungsversammlungen nutzen, um Muster und Konditionen zu sammeln.
  4. Hersteller von Backzutaten direkt kontaktieren, weil dort technische Beratung dazugehört.
  5. Bestehende Lieferanten nach Referenzen für Zweitquellen fragen, etwa bei Spezialmehlen.

Aus jeder Anfrage gehört ein Bogen mit Preisen, Gebinden, Lieferzeiten und Zertifikaten in die Lieferantenakte. Erst danach folgt die Entscheidung über die Aufnahme.

Aufnahmekriterien und Zertifikate für neue Lieferanten

Vor der ersten Bestellung steht die Lieferantenselbstauskunft. Sie erfasst Rechtsform, Standorte, Produktionskapazitäten, Versicherungen und feste Ansprechpartner. Dazu kommen Spezifikationen, Preisblätter und Zertifikate. Größere Betriebe vereinbaren zusätzlich ein Audit vor Ort.

Gefragt sind vor allem:

  • IFS Food oder BRCGS für die Lebensmittelsicherheit
  • FSSC 22000 oder ISO 9001 für Managementsysteme
  • HACCP-Konzept und Rückverfolgbarkeit nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002
  • QS, KAT oder ein Bio-Zertifikat nach der EU-Öko-Verordnung
  • Allergen- und Kennzeichnungsangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung

Technische Kriterien entscheiden über die Freigabe. Bei Mehl zählen Aschegehalt, Fallzahl und Backversuch, bei Butter Fettgehalt und Wassergehalt, bei Hefe die Triebkraft. Eine Probecharge zeigt, wie sich die Ware in Teigen und Gebäcken verhält. Erst danach wird der Lieferant in den Stammdaten angelegt.

Kennzeichnung und Herkunft prüfen Bäckereien inzwischen genauer, weil Kundinnen und Kunden danach fragen. Wer mit Regionalität wirbt, muss die Angaben belegen können. Einen Überblick über Kennzeichnung, Herkunft und Zusatzstoffe bietet das Wissen zu Lebensmitteln bei der Verbraucherzentrale.

Lieferantenakten gehören in ein eigenes Verzeichnis. Es enthält Zertifikate mit Ablaufdatum, Spezifikationen, Auditberichte und Ansprechpartner. Die Überwachung der Ablaufdaten ist ein typischer Schwachpunkt im Tagesgeschäft.

Preisfindung, Konditionen und Mindestbestellmengen ab 25 kg

Rohstoffpreise entstehen aus Notierungen, Verarbeitungskosten, Verpackung und Fracht. Weizen und Milch haben Referenzmärkte: Weizen wird an der Euronext gehandelt, Butter an der Eurex, Zucker an der ICE. Die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft veröffentlicht dazu wöchentliche Marktberichte.

Mühlen und Molkereien arbeiten mit Listenpreisen und Staffeln. Ab einer bestimmten Abnahmemenge sinkt der Preis je Kilogramm, meist in Stufen von einer halben oder ganzen Palette. Kleinmengen und Anbruchgebinde werden mit Zuschlägen berechnet.

Rabatte, Boni und Jahresrückvergütungen gehören zum Standardrepertoire im Einkauf. Skonto von zwei Prozent bei zehn Tagen Zahlungsziel ist verbreitet. Frachtfreiheit wird meist ab Palettengewicht zugesagt. Palettenpfand und die Rückgabe von Gebinden sollten schriftlich geregelt sein.

Viele Lieferanten nennen Mindestbestellmengen ab 25 kg netto je Position. Das gilt für Mehlsäcke, Zuckersäcke, Salz und Blockbutter. Kleinere Mengen liefern Großhändler, dann mit Kleinmengenzuschlag. Auf Lebensmittel weisen Rechnungen den ermäßigten Satz von 7 Prozent Umsatzsteuer aus.

Der ermäßigte Satz gilt für Lebensmittel, nicht für Arbeitsmittel, Verpackungen oder Reinigungsmittel. Diese Positionen laufen mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Einkaufsverantwortliche sollten Rechnungen deshalb nach Warengruppen prüfen.

Rechenbeispiel: 25 kg Mehl und 25 kg Zucker

Ein Betrieb bestellt 25 kg Weizenmehl Type 550 zu 0,90 Euro je Kilogramm netto und 25 kg Kristallzucker zu 1,10 Euro je Kilogramm netto.

  • Mehl: 25 mal 0,90 Euro ergibt 22,50 Euro netto.
  • Zucker: 25 mal 1,10 Euro ergibt 27,50 Euro netto.
  • Warenwert: 50,00 Euro netto.
  • Umsatzsteuer 7 Prozent: 3,50 Euro.
  • Rechnungsbetrag: 53,50 Euro brutto.

Lägen beide Positionen im Satz von 19 Prozent, wären es 9,50 Euro Umsatzsteuer und 59,50 Euro brutto. Das Beispiel ist eine Modellrechnung mit gerundeten Marktpreisen.

Mindestbestellmengen und Gebinde prüfen: Checkliste

Vor jeder Aufnahme lohnt der Blick auf die Bestellmodalitäten. Diese Checkliste hat sich im Einkauf bewährt:

  • Mindestbestellmenge je Position und je Bestellung
  • Gebindegröße im Verhältnis zum Tagesverbrauch
  • Lieferrhythmus, Lieferfenster und Annahmefenster der Filiale
  • Frachtkosten, Frachtfreiheitsgrenze und Palettenpfand
  • Zuschläge für Kleinmengen, Anbruch und Sonderwünsche

Wer diese Punkte vor der Aufnahme klärt, verhindert spätere Nachverhandlungen. Ein Blick auf die eigenen Absatzmengen der letzten zwölf Monate hilft bei der Einschätzung.

Vertragsarten für den Rohstoffbezug

Vom Einzelkauf bis zum Jahresrahmen gibt es mehrere Vertragsformen. Die Wahl hängt von Verbrauch, Lagerplatz und Preiserwartung ab.

  • Einzelbestellung: Kaufvertrag über eine konkrete Lieferung
  • Rahmenvertrag mit Abrufen: feste Konditionen, Abruf nach Bedarf
  • Mengenkontrakt: feste Jahresmenge, oft mit Preisgleitklausel
  • Exklusivvertrag: ein Lieferant je Warengruppe, meist mit Rückvergütung
  • Konsignationslager: Ware bleibt bis zum Verbrauch Eigentum des Lieferanten

Die Grundlagen stehen im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Geregelt sind dort Antrag und Annahme, der Kaufvertrag sowie die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Für die Praxis zählen Laufzeit, Kündigungsfrist und die Frage, ob eine Exklusivbindung gewollt ist.

Preisgleitklauseln binden den Preis an eine Notierung oder einen Mühlenindex. Sie verteilen das Risiko zwischen Lieferant und Betrieb. Ein Festpreis über zwölf Monate sichert gegen steigende Notierungen ab, nimmt aber die Chance auf fallende Preise.

Bei Exklusivverträgen sollten Zweitlieferanten erlaubt bleiben. Ein Ausfall bei Mehl, Butter oder Hefe trifft die Produktion sofort. Abnahmeverpflichtungen brauchen realistische Mengen, sonst drohen Nachforderungen. Rückvergütungen gehören an eine nachvollziehbare Bemessungsgrundlage gebunden.

Lieferanten bewerten mit Scorecard und Kennzahlen

Eine Lieferantenbewertung macht Leistung vergleichbar. Sie stützt sich auf Daten, die im Betrieb ohnehin anfallen: Wareneingang, Reklamationen, Rechnungen und Lieferzeiten.

Kennzahl Messgröße Richtwert
Liefertreue termingerechte und vollständige Lieferungen über 98 Prozent
Reklamationsquote Beanstandungen je 100 Lieferungen unter 2
Reaktionszeit Stunden bis zur Rückmeldung bei Reklamation unter 24
Dokumentenqualität vollständige Zertifikate und Spezifikationen 100 Prozent
Preisindex Abweichung zur Notierung oder Preisliste unter 3 Prozent

Die Gewichtung legt jeder Betrieb selbst fest. Ein verbreitetes Modell bewertet Qualität mit 35 Punkten, Preis mit 25, Liefertreue mit 20, Service mit 15 und Nachhaltigkeit mit 5. Je Kriterium werden ein bis fünf Punkte vergeben und mit dem Gewicht multipliziert.

Der Ablauf in fünf Schritten:

  1. Warengruppen und Zweitlieferanten festlegen.
  2. Kriterien und Gewichte im Einkauf beschließen.
  3. Daten je Quartal aus Wareneingang und Reklamationen ziehen.
  4. Scorecard auswerten und A-, B- oder C-Lieferanten vergeben.
  5. Ergebnisse im Gespräch mit Maßnahmen und Fristen festhalten.

A-Lieferanten erhalten den größten Anteil am Volumen, B-Lieferanten bleiben als Zweitquelle aktiv. C-Lieferanten bekommen eine Frist zur Nachbesserung. Die Bewertung wird mindestens einmal jährlich wiederholt, bei Auffälligkeiten früher.

Wareneingang, Dokumentation und Zweitanbieter

Der Wareneingang ist die erste Prüfstelle im Betrieb. Nach den kaufmännischen Grundlagen im Handelsgesetzbuch muss eine Bäckerei die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.

Praktisch heißt das: Menge, Gewicht, Temperatur, Mindesthaltbarkeit und Charge werden sofort erfasst. Abweichungen gehen am selben Tag an den Lieferanten, mit Fotos und Chargennummer. Ein einfaches Formular genügt, wichtig ist die lückenlose Ablage.

Jede Lieferung erscheint später in der Buchführung und im Wareneinsatz. Wer Rechnungen sofort nach Warengruppen kontiert, spart am Jahresende Zeit.

Für Mehl, Butter, Hefe und Eier sollte je ein Zweitanbieter in den Stammdaten stehen. Er wird regelmäßig in kleinen Mengen bezogen, damit die Lieferkette im Ernstfall funktioniert. Diese Regel kostet wenig und schützt die Produktion.

Herkunft, Verpackung und umweltfreundliche Beschaffung

Neben Preis und Qualität zählen Herkunft, Verpackung und Transportweg. Regionale Mühlen verkürzen die Wege, Mehrweggebinde senken den Verpackungsaufwand. Das Umweltbundesamt stellt Kriterien zur umweltfreundlichen Beschaffung bereit, die sich auf Lebensmittel und Gebinde übertragen lassen.

Für Betriebe, die Bio-Ware verarbeiten, gehört das Bio-Zertifikat mit Kontrollstellennummer in die Lieferantenakte. Auch Angaben zu gentechnikfreier Ware und zu Rückstandsanalysen sind üblich. Diese Nachweise kosten den Lieferanten Geld, was sich im Preis zeigt.

Verpackung ist ein Kosten- und ein Entsorgungsthema. Papiersäcke, Big Bags und Mehrwegpaletten lassen sich über den Lieferanten zurückführen. Wer Palettentausch vereinbart, spart Pfandkosten und Lagerfläche.

Bestellmengen, Meldebestand und Tagesplanung

Rohstoffbestellung und Verkaufsplanung hängen zusammen. Wer zu große Mengen ordert, produziert Restware und Abschriften. Frische Zutaten wie Butter, Hefe und Flüssigei vertragen keinen hohen Lagerbestand.

Der Lieferrhythmus sollte deshalb zur Tagesplanung passen. Zwei bis drei Anlieferungen pro Woche sind für viele Filialen üblich, bei Hefe auch täglich. Bei hoher Frequenz lohnt eine feste Annahmezeit, damit die Kühlkette nicht unterbrochen wird.

Für jede Warengruppe gehört ein Meldebestand in die Disposition. Er ergibt sich aus Tagesverbrauch, Lieferzeit und Sicherheitszuschlag. Wer zwei Säcke Mehl am Tag verbraucht und drei Tage Vorlauf hat, plant sechs bis acht Säcke Bestand.

Reste vermeiden ist auch eine Beschaffungsfrage. Große Gebinde senken den Kilopreis, erhöhen aber das Risiko von Verderb. Wege zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beschreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Rückvergütungen sollten an den tatsächlichen Absatz gebunden sein. Abnahmen nur für einen Bonus erzeugen Kosten an anderer Stelle, etwa für Lagerfläche, Kühlung oder Entsorgung.

Häufige Fragen

Ab welcher Menge liefern Rohstofflieferanten an Bäckereien?

Viele Hersteller und Mühlen nennen Mindestbestellmengen ab 25 kg netto je Position. Kleinere Mengen sind über den Bäckereigroßhandel erhältlich, meist gegen Kleinmengenzuschlag. Bei Backzutaten und Fonds liegen die Untergrenzen oft zwischen 5 und 25 kg.

Welche Zertifikate sollte ein Lieferant vorweisen?

Für Lebensmittel sind IFS Food oder BRCGS üblich. Dazu kommen ein HACCP-Konzept, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit und je nach Ware QS, KAT oder ein Bio-Zertifikat. Spezifikationen und Allergenangaben gehören in jede Lieferantenakte.

Wie werden Mehlpreise in Verträgen festgelegt?

Meist als Festpreis mit Laufzeit oder als Preis mit Gleitklausel. Die Klausel bindet den Preis an eine Notierung oder einen Mühlenindex. Konditionen wie Bonus, Skonto und Frachtfreiheit werden getrennt verhandelt.

Wie oft sollte eine Lieferantenbewertung stattfinden?

Ein Rhythmus von zwei Bewertungen pro Jahr hat sich bewährt. Bei A-Lieferanten genügt oft ein Jahresgespräch. Lieferanten mit vielen Reklamationen werden quartalsweise geprüft.

Gilt für Rohstoffe immer der Steuersatz von 7 Prozent?

Für Lebensmittel ja. Arbeitsmittel, Verpackungen und Reinigungsmittel werden dagegen mit 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Die Prüfung nach Warengruppen verhindert Fehler bei der Vorsteuer.

In diesem Leitfaden

  1. Mehllieferanten im Vergleich mit Mühlen, Bio-Qualität und MindestbestellmengenMehllieferanten im Vergleich: Rosenmühle, Goldpfeil, Aurora, Schapfenmühle und Meyermühle mit Mehltypen, Sackpreisen, Bio-Nachweis und Mindestbestellmengen.
  2. Rahmenvertrag mit Backzutatenlieferanten mit Laufzeit, Preisen und RückvergütungRahmenvertrag Backzutatenlieferanten: Laufzeit, Preisgleitklausel, Mindestabnahme, Rabatte 2 bis 8 Prozent, Volumenboni ab 10.000 Euro netto, Kündigungsfristen.
  3. Lieferantenbewertung Bäckerei mit Checkliste für Audits und NachweiseLieferantenbewertung Bäckerei: Checkliste mit Bewertungspunkten zu IFS, QS, HACCP, Allergenen, Rückverfolgbarkeit, Reklamationen, Liefertreue und Auditkosten.

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