Karte zu Prüfpflicht und Wartungsvertrag bei gewerblichen Backöfen
Bild: Backstubenblatt

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Backofen Wartung: Prüfpflicht und Wartungsvertrag richtig trennen

Backofen Wartung: Prüfpflicht und Wartungsvertrag trennen. DGUV V3, BetrSichV, Prüffristen, Kosten 200 bis 800 Euro netto je Ofen und Jahr zzgl. 19 Prozent MwSt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Prüfpflicht und Wartungsvertrag sind getrennte Pflichtenkreise.
  • Die BetrSichV verlangt Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von Arbeitsmitteln.
  • Die DGUV V3 regelt wiederkehrende Prüfungen elektrischer Betriebsmittel.
  • Prüffristen sind betrieblich festzulegen, es gibt keine allgemeine Frist.
  • Als Kalkulationsrahmen gelten 200 bis 800 Euro netto je Ofen und Jahr.

Prüfpflicht nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

Die BetrSichV verlangt, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen, zu betreiben und wiederkehrend zu prüfen. Die genauen Pflichten ergeben sich aus der BetrSichV des Bundesministeriums der Justiz. Eine Gefährdungsbeurteilung muss den Backofen erfassen. Sie legt fest, ob und wann eine Prüfung nötig ist.

Prüfung vs. Wartung

Prüfung

Zweck
Sicherheit belegen
Grundlage
BetrSichV, DGUV V3
Ergebnis
Prüfprotokoll
Umfang
elektrische Sicherheit

Wartung

Zweck
Funktion erhalten
Grundlage
Wartungsvertrag
Ergebnis
Wartungsbericht
Umfang
Verschleißteile

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie verlangt wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ein gewerblicher Backofen mit Elektroanschluss fällt darunter. Die Prüfung betrifft die elektrische Sicherheit, nicht die Backfunktion.

Die TRBS konkretisieren die BetrSichV. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit der BAuA beschreiben unter anderem Prüfungen von Arbeitsmitteln und die Anforderungen an befähigte Personen. Für den Betrieb zählt: Prüfung und Wartung sind zwei verschiedene Vorgänge. Eine Prüfung belegt Sicherheit. Eine Wartung erhält Funktion und Verschleiß.

Wartungsvertrag: Leistung, Frist und Nachweis

Ein Wartungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Er regelt Leistungen, Preise, Reaktionszeiten und Nachweise. Typische Leistungen sind Reinigung, Dichtungen, Brennereinstellung, Dampfsystem und Schwadenfunktion. Der Vertrag ersetzt keine gesetzliche Prüfung. Umgekehrt deckt eine Prüfung keine Verschleißteile ab.

Anbieter wie MIWE, Wiesheu, Wachtel und Bongard bieten Serviceverträge für gewerbliche Backöfen. Wiesheu beschreibt in seiner Produktübersicht für gewerbliche Backöfen Dampfsysteme und Schwadenfunktionen. Der Vertrag sollte Prüfumfang und Wartungsumfang getrennt ausweisen. Fehlt diese Trennung, ist das Angebot schwer prüfbar.

Jeder Vertrag braucht eine klare Fristenregel. Dazu gehören reguläre Wartungstermine, Reaktionszeit bei Störungen und Fristen für Ersatzteile. Auch die Dokumentation gehört hinein. Der Dienstleister muss nach jedem Termin einen Bericht mit Leistungsumfang und Feststellungen liefern.

Prüffristen richtig ableiten

Eine allgemeine Prüffrist für jeden Backofen gibt es nicht. Die BetrSichV nennt keinen starren Intervall. Der Betreiber leitet die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Faktoren sind Nutzung, Umgebung, Feuchtigkeit, Temperatur und Elektroanschluss. Auch Herstellerangaben und Erfahrung mit dem Gerät zählen.

Prüffrist ableiten

Gefährdungsbeurteilung erstellt?

Yes

Ja -> Frist aus Nutzung, Umgebung, Herstellerangaben ableiten

No

Nein -> Gefährdungsbeurteilung zuerst erstellen

Für elektrische Betriebsmittel gilt die DGUV Vorschrift 3. In der Praxis liegen die Prüffristen häufig zwischen einem und vier Jahren. Das ist keine gesetzlich fixierte Zahl, sondern eine betriebliche Festlegung. Der Betrieb muss die Frist begründen und dokumentieren.

Die Prüfung muss eine befähigte Person durchführen. Die TRBS beschreiben, welche Qualifikation und Unabhängigkeit diese Person braucht. Wer die Person bestellt, sollte die Bestellung schriftlich festhalten. Das erleichtert die Kontrolle bei Behörden oder Unfällen.

Übersicht für den Betrieb

Die Tabelle trennt vier Aufgaben. Der Betrieb füllt die Zeilen selbst aus. Erfundene Fristen gehören nicht hinein.

AufgabeGrundlageAuslöserNachweis
SicherheitsprüfungBetrSichV, DGUV Vorschrift 3Gefährdungsbeurteilung und FristPrüfprotokoll
WartungWartungsvertrag, HerstellerangabeVertragstermin oder BetriebsstundenWartungsbericht
StörungsbehebungWerkvertrag oder EinzelauftragAusfallReparaturbericht
UnterweisungBetrSichV, DGUV Vorschrift 3betrieblicher RhythmusTeilnehmerliste
ÜbergabeVertragVertragsbeginnÜbergabeprotokoll

Kosten und Rechenbeispiel

Für die Prüfkosten gilt ein Rahmen von 200 bis 800 Euro netto je Ofen und Jahr. Hinzu kommen 19 Prozent MwSt. Ein Rechenbeispiel: 200 Euro netto ergeben 238 Euro brutto. 800 Euro netto ergeben 952 Euro brutto.

Bei drei Öfen reicht die Spanne von 714 bis 2856 Euro brutto jährlich. Das ist ein Kalkulationsrahmen, kein Angebot. Die Spanne hängt von Ofentyp, Standort und Vertragsumfang ab. Prüfkosten fallen separat an, wenn die Prüfung nicht im Vertrag enthalten ist. Achten Sie auf Reisekosten, Notdienstzuschläge und Ersatzteile.

Ein gutes Angebot nennt Prüfung und Wartung als getrennte Positionen. Es benennt Prüfumfang, Wartungsumfang, Fristen und Nachweise. Eine Pauschale ohne Leistungsbeschreibung reicht nicht aus.

Anbieter und Nachweise prüfen

Fragen Sie Anbieter nach der Trennung der Leistungen. Diese Checkliste hilft:

  • Welche Leistung ist Prüfung, welche Wartung?
  • Welche Vorschrift oder Norm liegt zugrunde?
  • Wer ist die befähigte Person?
  • Welches Dokument erhält der Betrieb?
  • Wie werden Fristen und Ausfälle gemeldet?

Neben den Herstellern MIWE, Wiesheu, Wachtel und Bongard gibt es freie Prüfdienstleister. Prüfen Sie, ob der Anbieter die geforderte Qualifikation nachweist. Lassen Sie sich Referenzen für vergleichbare Backöfen nennen. Ein Nachweis über eine Prüfung ist kein Nachweis über eine Wartung.

Häufige Fragen

Reicht ein Wartungsvertrag für den Backofen aus?

Nein. Der Vertrag deckt die Wartung nach Herstellervorgabe. Die Prüfpflicht nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 bleibt bestehen, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie vorsieht.

Welche Prüffrist gilt für meinen Backofen?

Es gibt keine allgemeine Frist. Sie ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und Erfahrung. Für Elektrik gilt die DGUV Vorschrift 3, häufig mit einem bis vier Jahren als betrieblicher Festlegung.

Was kostet die Prüfung?

Als Rahmen gelten 200 bis 800 Euro netto je Ofen und Jahr, zzgl. 19 Prozent MwSt. Das sind 238 bis 952 Euro brutto. Der Preis hängt von Anzahl, Standort und Umfang ab.

Wer darf prüfen?

Eine befähigte Person. Die Anforderungen stehen in der BetrSichV und werden durch die TRBS konkretisiert. Der Betrieb muss die Bestellung dokumentieren.

Woran erkenne ich ein gutes Angebot?

Es trennt Prüfung und Wartung, nennt Fristen, Nachweise, Ersatzteile und Reaktionszeiten. Eine Pauschale ohne Leistungsbeschreibung reicht nicht.

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